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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Braunlage - St. Andreasberg, Kriegsgräberstätte Oderbrück

Auf dieser Kriegsgräberstätte ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 105 Tote des Zweiten Weltkrieges und der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft.

Im Einzelnen:

- 90 deutsche Soldaten verschiedener Truppenteile von Wehrmacht und Waffen - SS, Volkssturm und Hitlerjugend, die bei den Kämpfen mit US - Truppen um die sog. Festung Harz Mitte April 1945 im Raum um die Siedlung Oderbrück gefallen sind bezw. nach Kriegsende und späteren Jahren aus Feldgräbern oder von Friedhöfen der näheren Umgebung nach hier umgebettet wurden.

- 14 unbekannte sowjetische Kriegsgefangene, entweder aus dem Gefangenenlager bei der Siedlung Oderbrück bei den Kämpfen um den Harz am 15./16. April oder aus dem Lager Mittelbau-Dora auf einem Evakuierungstransport durch den Harz Anfang April 1945 ums Leben gekommen. Genaueres zu ihrem Schicksal ist nicht bekannt.

Fotos: Volker Fleig 2013

Quellenhinweise & weiterführende Informationen zu diesem Soldatenfriedhof finden Sie:

- bei Ulrich Saft, Krieg in der Heimat...Bis zum bitteren Ende im Harz, 2. Aufl.,Walsrode 1996, S.267ff, S.364ff.

- auf der Geschichts- & Erinnerungstafel, die der Volksbund Niedersachsen hier im Jahr 2007 aufgestellt hat.

- Wolfgang Roehl: "Ehrenfriedhof Oderbrück"

 

 

 

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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.