KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Braunschweig - Bevenrode, Städt. Vorortsfriedhof
Auf diesem Friedhof ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 5 Tote des Zweiten Weltkrieges und nationalsozialistischen Gewaltherrschaft, die alle vermutlich durch einen Luftangriff am 11. April 1945 ums Leben kamen:
- 4 deutsche Soldaten an der Friedhofsbegrenzung links vom Eingang,
1 sowjetischer Kriegsgefangener in einem Einzelgrab an der Friedhofsbegrenzung rechts vom Eingang. Durch den übermäßig hohen Bewuchs des Grabes ist die Namenstafel kaum zu erkennen.
Fotos: Volker Fleig 2013
Bilder von Braunschweig - Bevenrode, Städt. Vorortsfriedhof
Karte der Kriegsgräberstätten
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Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.