KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Braunschweig - Geitelde, Ev.- luth. Vorortsfriedhof
Auf diesem Friedhof ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - 24 Tote des Zweiten Weltkrieges und der Gewaltherrschaft. Im Einzelnen:
- in einer neugestalteten, gepflegten Grabanlage in Friedhofsmitte - 16 deutsche Bombenopfer, meist Frauen und Kinder des Luftangriffes auf Geitelde am 30.01.1944;
- daneben rechts das Gemeinschaftsgrab für 6 namentlich bekannte Kriegsgefangene/Zwangsarbeiter:
1 polnischer Zwangsarbeiter, 4 sowjetische Kriegsgefangene, 1 slowakischer Militärinternierter sowie
- 1 belgischer Zwangsarbeiter in einem Einzelgrab
.
Das Grab eines weiteren unbekannten Ostarbeiters, der in der Gräberliste aufgeführt ist, ist nicht auffindbar. 3 der sowjetischen Kriegsgefangenen starben ebenfalls beim Bombenangriff am 30.01.1944. Alle übrigen kamen von Januar - April 1945 ums Leben.
Fotos: Volker Fleig 2013
Quellenhinweis zu den Luftangriffen auf Geitelde 1944
siehe:
- www.braunschweig.de/leben/stadtportraet/stadtteile/geitelde/
Bilder von Braunschweig - Geitelde, Ev.- luth. Vorortsfriedhof
Karte der Kriegsgräberstätten
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Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.