KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Braunschweig - Gliesmarode, Ev.-luth. Vorortsfriedhof
Auf diesem Friedhof ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 5 deutsche Soldaten beider Weltkriege in einer Gräberreihe rechts neben der Kapelle am Friedhofszaun.:
- 4 deutsche Soldaten, verstorben in Lazaretten und überführt 1915, 1917 & 1918 sowie
- 1 deutscher Soldat, gefallen im Februar 1945 vermutlich bei einem Luftangriff.
In dieser Grabreihe gibt es noch einige weitere Gräber des Ersten Weltkrieges, die aber nicht zu den öffentlich gepflegten Gräber gehören.
Fotos: Volker Fleig 2013
Bilder von Braunschweig - Gliesmarode, Ev.-luth. Vorortsfriedhof
Karte der Kriegsgräberstätten
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Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.