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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Braunschweig - Riddagshausen, Ev.- luth. Vorortsfriedhof

Auf diesem Friedhof ruhen in einer gepflegten Reihengrabanlage halblinks vor der Kapelle - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt
- 14 deutsche zivile Bürger - Männer, Frauen und Kinder, die bei einem Luftangriff auf Riddagshausen am 27. September 1943 getötet wurden.

Fotos: Volker Fleig 2013

Quellenhinweis zu den Luftangriffen auf Riddagshausen

siehe:

- www.amaot.de/bunker/bunker20.htm

 

 

 

Bilder von Braunschweig - Riddagshausen, Ev.- luth. Vorortsfriedhof

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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.