Deutsch

KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Buchholz/Nordheide, Ev.- luth. Alter Friedhof

Auf diesem Friedhof ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 65 Tote des Zweiten Weltkrieges und der Nationalsozialistischen Gewaltherrschaft in 2 Gräberfeldern. Im Einzelnen:
- Gräberfeld vor der Friedhofskapelle mit 48 deutschen Soldaten verschiedenster Truppengattungen von Heer, Luftwaffe, Marine und Waffen-SS, davon 9 Unbekannte. Sie starben in Buchholzer Lazaretten 1944 & 1945, auch nach Kriegsende an ihren Verwundungen oder wurden nach den Kampfhandlungen tot aufgefunden und hier bestattet.

- Reihengrabanlage mit 17 Zwangsarbeitern am Friedhofsrand links von der Kapelle - 1 belgischer, 1 ehem. jugoslawischer, 1 griechischer, 5 polnische, 3 tschechische & 6 ehem. sowjetische Staatsbürger. Sie starben in den Jahren 1942 - 1945.
Beide Gräberstätten befinden sich in einem sehr guten Pflegezustand.

Fotos: Volker Fleig 2013

Quellenhinweis & weiterführende Informationen zur Stadtgeschichte Buchholz

siehe:

- www.buchholz.de hier: Daten zur Stadtgeschichte

Bilder von Buchholz/Nordheide, Ev.- luth. Alter Friedhof

Karte der Kriegsgräberstätten


Auf der Karte anzeigen

Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.