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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Buchholz/Nordheide - Steinbeck, Kriegsgräberstätte

Auf der kleinen, gepflegten Kriegsgräberstätte ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 20 deutsche junge Marine- und meist ältere Flak - Soldaten, des Zweiten Weltkrieges sowie 2 Polizeiwachtmeister in einem Sammelgrab. Sie fielen am 19. April 1945 bei der Verteidigung der Ortschaft Steinbeck gegen die im Zuge der Reichsstr. 75 (heute B 75) angreifenden britischen Verbände.

Quellenhinweis: Ulrich Saft: Krieg in der Heimat...Das bittere Ende zwischen Weser und Elbe, Walsrode 1988, Seite 450 f.

Fotos: Volker Fleig 2013

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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.