KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Bückeburg - Friedhof Jetenburger Str.
Die Gräber der Kriegsopfer auf dem Bückeburger Friedhof an der Jetenburger Straße erinnern an den "Todeszug" von 1946. 89 Heimatvertriebene aus Schlesien sind hier bestattet. Über 1500 Deutsche werden im Winter 1946 von den polnischen Behörden ausgewiesen. Der Transport nach Westdeutschland – in Viehwaggons bei eisiger Kälte und mangelnder Verpflegung – fordert viele Opfer.Am 2. Januar 1947 werden die ersten Verstorbenen in Bückeburg beigesetzt. Seit einigen Jahren nehmen sich Schülerinnen und Schüler der Landfrauenschule Bückeburg und der Herderschule des Gräberfeldes an.
Der Zug mit den Vertriebenen verlässt Breslau am 17. Dezember 1946 und erreicht Bückeburg am 23. Dezember. Im Zug sind 1543 Menschen zusammengepfercht, fast ohne Nahrung und wärmende Kleidung.
Der Arzt Dr. Loch, der im "Todeszug" mitfährt und dessen Frau unterwegs stirbt, berichtet: "... In dem Viehwaggon lag irgendwo eine schreiende Frau. Ich kletterte über Menschen. Sie lag in Wehen – eine Frühgeburt. Ich entband sie von einem totgeborenen Kind. Während dieser Arbeit erfroren mir meine Füße. Kinder wimmerten, Frauen schrien. Wir zählten drei Geburten und zwei Fehlgeburten ...".Unter den Kleinkindern, die die Fahrt nicht überlebten, befinden sich Reinhard Hoppe und Hannelore Grosser.
Fotos: Volker Fleig 2011
Siehe auch die kurze Information der Herderschule Bückeburg
Bilder von Bückeburg - Friedhof Jetenburger Str.
Karte der Kriegsgräberstätten
Auf der Karte anzeigen
Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.