KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Burgdorf, Ev.- luth. Friedhof
Auf diesem Friedhof ruhen - vorn rechts vom Eingang und durch die Holzkreuze sofort zu erkennen, nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 5 Tote des Zweiten Weltkrieges und der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft.
Im Einzelnen:
- in einem Dreiergrab 3 deutsche Zivilbedienstete, am 10. April 1945 vermutlich in Burgdorf durch Luftangriffe ums Leben gekommen;
- in einem Doppelgrab rechts davor vermutlich 1 polnischer und 1 sowjetrussischer Zwangsarbeiter, gestorben am 15. April 1945. Über die Umstände ihres Todes ist nichts bekannt, sie sind auch nicht in der Gräberliste erfasst.
Fotos: Volker Fleig 2014
Bilder von Burgdorf, Ev.- luth. Friedhof
Karte der Kriegsgräberstätten
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Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.