KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Buxtehude - Neukloster, deutscher Soldatenfriedhof im Neukloster Forst
Auf dieser Kriegsgräberstätte ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 119 deutsche Soldaten des Zweiten Weltkrieges, davon 7 Unbekannte, die zunächst an über 50 verschiedenen Orten der Landkreise Stade, Cuxhaven, Osterholz und Rothenburg beigesetzt waren.
Der Soldatenfriedhof wurde auf Initiative des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge Mitte der 50er Jahre angegelegt, die sterblichen Überreste nach hier umgebettet und am 4. August 1957 unter großer Anteilnahme der betroffenen Familien und der Bevölkerung eingeweiht.
Zugang: Aus Richtung Hamburg über die Bundesstraße 73 kommend findet man im Buxtehuder Stadtteil Neukloster einen großen Pendlerparkplatz.Von dort den Waldweg gradeaus 200 m weiter bis zu einem viereckigen Sockelstein mit einem schmiedeeisernen Kreuz, der den Zugangsweg zur der etwa 70 m im Wald liegenden Kriegsgräberstätte kennzeichnet..
Fotos: Volker Fleig 2013
Bilder von Buxtehude - Neukloster, deutscher Soldatenfriedhof im Neukloster Forst
Karte der Kriegsgräberstätten
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Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.