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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Calbe, An der Arnstedtstraße

Eingangs des Städtischen Friedhofs sind an einer großen Gedenkwand die Namen der zur Zwangsarbeit nach Deutschland verschleppten und dabei in und um Calbe ums Leben gekommenen Ausländer verzeichnet. In 22 Gräbern sind neun Polen, darunter ein Kleinkind Genoewa [Genowefa - Korrektur Druzik] Mazwek, 29. Januar - 15. Juni 1945, zwei Jugoslawen und 13 unbekannte bestattet. Eine weitere Gedenkwand ist den deutschen Opfern des Nationalsozialismus gewidmet. Sie verzeichnet die Namen der vor 1945 ums Leben gekommenen wie der nach 1945 verstorbenen NS-Gegner Calbes.

Quelle: S. Endlich und N. Goldenbogen, Gedenkstätten für die Opfer des Nationalsozialismus, Band II. Bundeszentrale für Politische Bildung, Bonn 1999.

Bilder von Calbe, An der Arnstedtstraße

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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.