KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Celle - Groß-Hehlen, Gemeindefriedhof
Auf diesem Friedhof ruhen - nach Auskunft der Friedhofsverwaltung Celle - insgesamt 10 Tote des Zweiten Weltkrieges und der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft
Im Einzelnen:
Gräberfeld hinter der Kapelle:
- 4 deutsche Soldaten, 3 von ihnen fielen während der Kämpfe mit britischen Truppen im Raum Gr. Hehlen - Hustedt am 9./10. April 1945
- 1 deutsche Zivilperson, tot aufgefunden bei Hustedt und hier bestattet am 12. April 1945
Sammelgrab am rechten Friedhofsrand auf Höhe der Kapelle:
- 5 unbekannte Kriegstote, wahrscheinlich KZ - Häftlinge, die am 10. April 1945 auf dem Marsch nach Bergen - Belsen im Waldgebiet nördlich von Gr. Hehlen erschossen wurden, weil sie vor Erschöpfung nicht mehr weiter konnten.
Foto: Volker Fleig 2014
Quellenhinweise & weiterführende Informationen zum Schicksal der hier ruhenden unbekannten Kriegstoten siehe:
- Artikel Cellesche Zeitung vom 11.11.2010: "Schreckliches geschah bei Groß Hehlen"
- Reinhard Rohde und Tim Wegener: Celle im Nationalsozialismus - Ein zeitgeschichtlicher Stadtführer
Bilder von Celle - Groß-Hehlen, Gemeindefriedhof
Karte der Kriegsgräberstätten
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Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.