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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Cheb

Diese Kriegsgräberstätte für deutsche Kriegstote des Zweiten Weltkrieges in der Tschechischen Republik hat der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. in den Jahren 2008 bis 2010 errichtet. Die Stadt Cheb stellte dafür das Gelände auf dem städtischen Friedhof zur Verfügung. Inzwischen wurden hier 5 711 Tote bestattet. Darunter befinden sich auch zahlreiche Menschen, deren Identität leider nicht zu ermitteln war. Weitere Einbettungen werden folgen. Nach Abschluss der Arbeiten sollen hier einmal über 7 700 Kriegstote ruhen. Die Namen und Lebensdaten der vom Volksbund identifizierten Toten sind auf Grabkreuzen verzeichnet. Auf den Pultsteinen stehen die Namen der hier bestatteten Kriegstoten, die zwar nicht direkt identifiziert werden konnten, aber auf dem Friedhof bestattet sind. Ein besonderes Gedenkbuch enthält außerdem die Namen der bei den Umbettungen nicht zu bergenden Kriegstoten.

Im Ausstellungsraum in der Friedhofsverwaltung liegen die Gesamt-Namenbücher aus. Sie enthalten die Namen und Lebensdaten der auf dem Gebiet der Tschechischen Republik liegenden Kriegstoten und der dort Vermissten.

Am 11. September 2010 wurde die Anlage der Öffentlichkeit übergeben. Die Toten dieses Friedhofes mahnen zum Frieden.

Mit Hilfe eines Arbeitseinsatzes der Bundeswehr wurden im Mai 2011 ca. 150 weitere Grabkreuze aufgestellt.

Hinweis:
Der Friedhof ist täglich vom

01.10. bis 30.03. von 8.00 bis 17.00 Uhr und vom
01.04. bis 30.09. von 8.00 bis 20.00 Uhr geöffnet.

Der Schlüssel für den Ausstellungsraum ist nur zu den Bürozeiten der Friedhofsverwaltung erhältlich. Der Raum ist in dieser Zeit auch durch das Friedhofsgebäude von innen zugänglich (Büroeingang).

Bürozeiten:

Montag bis Freitag vom 08.00 - 15.00 Uhr

Bilder von Cheb

Wegbeschreibung

Deutsche Kriegsgräberstätte 1939/45Niznetagilská (Straße)350 02 Cheb-Dolní Dvory, Tschechische RepublikGPS:50°4'57.77"N; 12°23'54.05"E

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Tschechische Republik

Als Folge der politischen Situation in Osteuropa ist der Volksbund erst seit 1990 in den Nachfolgestaaten der ehemaligen Tschechoslowakei (CSSR) offiziell tätig. In 1.635 Gemeinden der heutigen Tschechischen Republik gab es nach den Unterlagen der Deutschen Dienststelle 18.368 Gräber. Die auf dem Gebiet der ehemaligen Tschechoslowakei gefallenen Soldaten werden auf mindestens 178.000 geschätzt. Der Volksbund hat in den vergangenen achtzehn Jahren bereits 10 Friedhöfe ausgebaut. Dort ruhen derzeit 26.775 deutsche Kriegstote. Nach dem aktuellen Ausbau der letzten Anlage in Eger werden die Bauarbeiten in der Tschechischen Republik abgeschlossen sein. Der Schwerpunkt der Volksbundarbeit wird sich dann auf die Suche nach den Kriegstoten, ihre Bergung und Bestattung verlagern. Über die Ziviltoten (Vertreibungsopfer) ist dem Volksbund nur wenig bekannt. Seit achtzehn Jahren sucht der Volksbund nach den Gräbern und birgt die Gefallenen. Die frühere tschechoslowakische Regierung hatte zwar die Bestimmungen des humanitären Völkerrechts (Genfer Rot-Kreuz-Abkommen von 1949) durch Unterzeichnung und Ratifizierung formal akzeptiert, - dennoch blieb bis zur politischen Wende die Fürsorge für deutsche Kriegsgräber fast unmöglich. Der Artikel 30 des Deutsch-Tschechoslowakischen Nachbarschaftsvertrages von 1992 enthält die Absichtserklärung beider Regierungen, die Kriegsgräber zu schützen und ihre Erfassung und Pflege zu ermöglichen. Auch die Deutsch-Tschechische Erklärung von 1997 bezieht die Frage der Renovierung von Grabstätten mit ein. Nach wie vor steht der Abschluss eines bilateralen Kriegsgräberabkommens aus, welches die Arbeit des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge in Tschechien auf eine gesetzliche und damit für alle Vertragspartner (z.B. Gemeindeverwaltungen) verbindliche Grundlage stellen würde. Erste Verhandlungen wurden Anfang 2001 aufgenommen, jedoch noch nicht abgeschlossen. Der Volksbund arbeitet seit 1990 mit verschiedenen tschechischen Firmen zusammen, deren Tätigkeit in enger Absprache mit dem tschechischen Außen- und Innenministerium sowie dem Verteidigungsministerium erfolgt. Eingebunden in diese Aufgabe sind die Auslandsausschüsse des Parlamentes und des Senates sowie die kommunalen Verwaltungen.

Kriegsgräberabkommen in Tschechische Republik

27.02.1992 Art. 30 des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen und Slowakischen Republik über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit (BGBI. 1992 II S. 463 ff)