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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Clausthal - Zellerfeld, Zwangsarbeitergräber an der Kath. Kirche

An der Grundstücksbegrenzung links neben der neuen Kath. Kirche Clausthal in einer Reihe ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - 7 Tote der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft. Es sind Zwangsarbeiter verschiedener Nationen, die schon sehr früh in den Jahren 1941 - 43 verstorben sind.
- 3 Polen, gest. 1941
- 2 Belgier, gest. 1941 & 1942
- 1 Slowake, gest. 1942
- 1 Kind aus dem ehem Jugoslawien, gest. 1943 im Alter von 14 Jahren

Die Grabsteine sind zum Teil stark verwittert, die Schrift nur schwer oder kaum noch lesbar.

Fotos: Volker Fleig 2013

Bilder von Clausthal - Zellerfeld, Zwangsarbeitergräber an der Kath. Kirche

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.