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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Cloppenburg, St. Andreas Friedhof

Auf diesem Friedhof ruhen in 3 sehr gepflegten Gräberfeldern vom Eingang Prozessionsweg aus gesehen im linken hinteren Teil - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 196 Tote des beider Weltkriege und der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft.
Im Einzelnen:

- Gräberstätte deutsche Soldaten:
Hier sind insgesamt 103 deutsche Soldaten und einige russische Kriegsgefangene des Ersten Weltkrieges bestattet. Von ihnen fielen die meisten um den 13. April 1945 im Kampf mit britischen Verbänden in und um Cloppenburg oder starben kurz danach an ihren Verwundungen. 8 von ihnen blieben unbekannt.

- davor das Bombenopferfeld, kenntlich durch den großen Gedenkstein:
Hier ruhen 64 zivile Opfer des schweren alliierten Luftangriffes auf Cloppenburg am 10. April 1945 in einem Gemeinschaftsgrab. Ob in diesem Gemeinschaftsgrab auch die toten KZ-Häftlinge eines Evakuierungszuges aus Versen und Dalum ruhen, die bei einem Luftangriff am 26. März 1945 auf den Bahnhof Cloppenburg starben, ist nicht bekannt.

- Polnische Kriegsgräberstätte links neben dem Bombenopferfeld:
Hier sind 14 Soldaten der 1. polnischen PzDiv., 3 abgeschossene polnische Flieger der RAF sowie 1 weiterer polnischer Soldat begraben, die während der Kämpfe im April 1945 oder später verstorben sind und 11 polnische Zwangsarbeiter, von denen die meisten nach Kriegsende verstarben.

Fotos: Volker Fleig 2014

Bilder von Cloppenburg, St. Andreas Friedhof

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.