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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Crailsheim, Ehrenfriedhof

Der alte städtische Friedhof wurde 1956-1957 als Soldatenfriedhof ausgebaut. Hier ruhen 150 Tote aus dem Kreis Crailsheim, 26 ausländische Kriegstote und 169 Gefallene in einem Massengrab. Die Gräber sind mit Namensteinen gekennzeichnet. Die Zubettungen aus dem Kreis erfolgten gemeindeweise, auf einzelnen Grabsteinen sind die Gemeinden festgehalten. Über dem Kameradengrab erhebt sich ein Gedenkkreuz.

Bilder von Crailsheim, Ehrenfriedhof

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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.