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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Cremlingen - Klein Schöppenstedt, Ev.- luth. Friedhof

Auf diesem Friedhof ruhen an der rückwärtigen Begrenzung links neben der alten Kapelle - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 9 Opfer der Gewaltherrschaft in einer neu hergerichteten Gemeinschaftsanlage.
Es sind sowjetische Kriegsgefangene, von denen 6 kurz nach der Ankunft in Klein Schöppenstedt zwischen in der Zeit von September - November 1941 verstorben sind. Weitere 3 starben 1942, 1943, und 1944. Leider gehen aus den Namenstafeln weder die Nationalität noch die persönlichen Daten hervor.

Fotos: Volker Fleig 2013

Bilder von Cremlingen - Klein Schöppenstedt, Ev.- luth. Friedhof

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.