KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Cuxhaven - Altenbruch, Ev.- luth. Friedhof
Auf diesem Friedhof ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 6 Tote des Zweiten Weltkrieges und der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft
:
In einem Gemeinschaftsgrab im rückwärtigen Teil
- 1 namentlich bekannte polnische Zwangsarbeiterin und ihr Kind. Sie starben beide am 8. Mai 1945
- 1 polnisches Kleinkind, verstorben 1944
- 2 namentlich bekannte Zwangsarbeiterinen aus der ehem. Sowjetunion, verstorben 1944
Der Gedenkstein in polnischer Sprache ist verwittert und kaum noch lesbar.
In einem Einzelgrab in der Fläche 1 namentlich bekannte deutsche Arbeiterin des Minendepots Cuxhaven. Sie starb Ende 1944.
Fotos: Sylvia Probst ,Ev. Kirchengemeinde St. Nicolai, Altenbruch 2014
Bilder von Cuxhaven - Altenbruch, Ev.- luth. Friedhof
Karte der Kriegsgräberstätten
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Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.