KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Cuxhaven - Ritzebüttel, Ev.- luth. Friedhof St. Martin
Auf diesem Friedhof ruhen in einer eindrucksvollen Kriegsgräberstätte im mittleren linken Teil - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 18 Tote des Ersten Weltkrieges.
Im Einzelnen:
- 11 Marineluftschiffer des Luftschiffes L 10, das am 3. September 1915 durch Blitzschlag vor Neuwerk sowie
- 3 Marineluftschiffer des Luftschiffes L 62, das am 26. Juni 1918 ebenfalls durch Blitzschlag nordwestlich Helgoland verloren ging.
- 4 Marinesoldaten der 5. Minensuch-Halbflottille, die am 16. August 1917 auf See gefallen sind.
Fotos: Volker Fleig 2014
Quellenhinweis & weiterführende Informationen zu den hier ruhenden Luftschiffern
siehe:
Bilder von Cuxhaven - Ritzebüttel, Ev.- luth. Friedhof St. Martin
Karte der Kriegsgräberstätten
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Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.