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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Dannenberg - Gr. Heide, Ev.- luth. Friedhof

Auf diesem abgeschiedenen Friedhof ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 5 Tote der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft.
Im Einzelnen:

Rechte vordere Friedhofsecke:
- 3 kriegsgefangene Soldaten oder Zwangsarbeiter aus der ehem. Sowjetunion, die 1942, 43 und 1945 in Groß Heide starben.

Etwa 50m dahinter:
- 2 Gräber von 2 weiteren Soldaten oder Zwangsarbeitern aus der ehem. Sowjetunion, beide in Groß Heide am 3. März 1945 ums Leben gekommen.

Über die Umstände ihres Todes ist nichts weiter bekannt. Die Garbstätten machen einen nicht sehr gepflegten Eindruck.

Fotos: Volker Fleig 2014

Bilder von Dannenberg - Gr. Heide, Ev.- luth. Friedhof

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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.