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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Dannenberg - Lüggau, Ev.- luth. Friedhof

Auf diesem Friedhof ruhen in 3 großen, hintereinanderliegenden Gräberfeldern rechts von der Kapelle - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 231 Tote beider Weltkriege.
Im Einzelnen:

Grabfeld 1:
- 6 russische Kriegsgefangene des Ersten Weltkrieges,verstorben 1917/18, einer von Ihnen wurde 2012 von Dambeck nach hier umgebettet.
- 110 deutsche Soldaten aller Wehrmachtsteile und des Volkssturms sowie Zivilpersonen - meist Flüchtlinge aus den Ostgebieten , die Anfang 1945 nach Dannenberg gekommen sind, 10 von ihnen blieben unbekannt. Sie starben in überwiegender Zahl während der Kämpfe mit US - Truppen zwischen dem 20. - 25. April 1945 im Raum Dannenberg oder bei dem Luftangriff am 22. Februar 1945 auf die Stadt selbst, bei dem etwa 80 Menschen, meist Flüchtlinge ums Leben kamen.
Grabfeld 2:
- Hier ruhen 63 Tote, die überwiegende Mehrheit deutsche Zivilpersonen, darunter 6 Unbekannte, die während der Gefechtshandlungen umkamen, an den Strapazen ihrer Flucht kurz nach Ankunft in Dannenberg und Umgebung verstarben oder Opfer des Bombenangriffs am 22. Februar wurdenGrabfeld 3:
- Hier sind sind 52 weitere Zivilpersonen, viele Frauen, Flüchtlinge und Evakuierte aus den zerbombten Großstädten bestattet, die im Zeitraum 1943 - Ende 1945 verstorben sind.

Fotos: Volker Fleig 2014

Quellenhinweise & weiterführende Informationen zum Kriegsende in Dannenberg

siehe:

- www.damals-im-wendland.de/1945-April-Mai.htm

- Karl-Heinz Schwerdtfeger: "Kriegsende im Wendland: Vorstoß der 5. US-Panzer-Division ..., Band 3"

Bilder von Dannenberg - Lüggau, Ev.- luth. Friedhof

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.