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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Dessau Friehof Heidestrasse

Auf dem Friedhof III in der Heidestraße wurde 1968 eine Ehrenstätte für die verfolgten des Naziregimes angelegt. Zu beiden Seiten einer Schräggestellten Platte mit rotem Winkel und der Inschrift Die Toten mahnen sind in Reihen rund 130 Namensplatten angeordnet, von denen nur ein geringen Teil ein Todesdatum bis 1945 aufweist, unter ihnen sieben Häftlinge des KZ Buchenwald, die auf Evakuierungsmarsch im April 1945 in der Umgebung des Stadt ermordet aufgefunden worden waren. Die Sterbedaten gehen bis in die neunziger Jahre.

Quelle: S.Endlich und N. Goldenbogen, Gedenkstätten für die Opfer des Nationalsozialismus, Band II. Bundeszentrale für Politische Bildung, Bonn 1999.

Auf den elf Friedhöfen der Stadt ruhen 422 Kriegstote. Mit einem Bundeswehreinsatz wurde 1994 damit begonnen, den Friedhof im Stadtzentrum nach Vorschlägen der Bauabteilung des Volksbundes neu zu gestalten.

Aufnahme: F. Braun

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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.