KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Dinklage, Kath. Friedhof
Auf diesem Friedhof ruhen in einer neugestalteten sehr gepflegten Anlage - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 9 Tote beider Weltkriege und der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft.
Im Einzelnen:
- 2 russische Kriegsgefangene, verstorben 1918,
- 1 deutscher Soldat des Zweiten Weltkrieges, 1940 verstorben und nach hier überführt,
- 1 Deutsche, verstorben im Sept. 1942,
- 4 Kriegsgefangene/Zwangsarbeiter aus der ehem. Sowjetunion, verstorben 1942 - 1945, sowie
- 1 polnischer Zwangsarbeiter, verstorben 1943.
Fotos: Volker Fleig 2013
Bilder von Dinklage, Kath. Friedhof
Karte der Kriegsgräberstätten
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Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.