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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Dorum, Ev.- luth. Friedhof

Auf diesem Friedhof ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 5 Tote des Zweiten Weltkrieges.
Im Einzelnen:
Reihengräber rechts an Kirche vorbei, dann linke Reihe vor dem Denkmal für die Gefallenen des 1. Weltkrieges:
- 4 deutsche Zivilpersonen, die im Januar und April 1945 durch Tieffliegerangriffe im Raum Dorum ums Leben kamen;

Einzelgrab rechts halb an der Kirche vorbei dann rechts bis zum zweiten Windschutz des Gemeindehauses, letzte Grabstelle in dieser Reihe:
- 1 deutsche Zivilperson, ebenfalls Opfer eines Luftangriffes im Raum Dorum

Fotos: Günther Jochim, Dorum 2014

Bilder von Dorum, Ev.- luth. Friedhof

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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.