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Duisburg-Waldfriedhof
Auf dieser Kriegsgräberstätte ruhen 3.513 Kriegstote verschiedener Nationen des II. Weltkrieges.
2801 Deutsche
545 ehem. sowjet. Union
144 Polen
23 Niederländer
Hier ruhen 3.513 Kriegstote aus dem Zweiten Weltkrieg: Gefallene, Bombenopfer, Kriegsgefangene, Zwangsarbeiter, KZ-Opfer; - Deutsche, Russen, Ukrainer, Polen, Jugoslawen, Tschechoslowaken, Belgier, Niederländer, Franzosen und Italiener. Es sind Männer, Frauen und Kinder, die Opfer von Gewaltherrschaft und eines Krieges wurden, der 55 Millionen Leben zerstört.
Der Waldfriedhof wurde am 14. Juni 1923 eingeweiht; mit dem Anlegen der Ehrenfelder begann man 1939. Erste Beisetzungen erfolgten bereits im November desselben Jahres.
In der Stadtchronik ist die wechselhafte Geschichte des Waldfriedhofes nachzulesen. Wurden am 12. November 1944 noch Volkssturmmänner auf dem Friedhof im Rahmen eines Totengedenkens vereidigt, so erfolgte dort am 21. März und 9. April 1945 die Erschießung von Häftlingen und Fahnenflüchtigen. Deutsche, Russen, Ukrainer, ein Belgier und ein Niederländer, darunter mehrere Frauen fanden so den Tod.
War Duisburg im Ersten Weltkrieg Lazarettstadt, so wurde sie im Zweiten Weltkrieg Kriegsschauplatz. Am 13. Mai 1940 begann eine Serie von insgesamt 299 Luftangriffen britisch-amerikanischer Bomberverbände auf Duisburg; der letzte Luftangriff war am 26. März 1945. Schwerste Bombenangriffe mit unzähligen Opfern trafen die Stadt am 13. Mai 1943 und 14. / 15. Oktober 1944. Von den 131.000 Wohnungen, die es 1939 in Duisburg gab, blieben lediglich 3.000 unbeschädigt.
Am Ende des furchtbaren Krieges und der Gewaltherrschaft hatte die Stadt Duisburg über 25.000 Opfer zu beklagen:Gefallene, Getötet, Gemordete.
Der Spruch auf dem Gedenkstein für KZ-Opfer erinnert und mahnt:
- Wir bleiben die Zeugen für Wahrheit und Recht; wir rufen und mahnen der Zukunft Geschlecht: Gedenket der Opfer des Faschismus 1933-1945
- Die Toten mahnen die Lebenden!
Bilder von Duisburg-Waldfriedhof
Karte der Kriegsgräberstätten
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Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.