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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Ebstorf, Ev.- luth. Friedhof

Auf diesem Friedhof ruhen - nach den uns vorliegenden Unterlagen - insgesamt 27 Tote beider Weltkriege und der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft.
Im Einzelnen:

In einer gepflegten Gräberstätte
- 8 deutsche Soldaten des Ersten Weltkrieges, die meisten von ihnen 1918/19 im Lazarett Ebstorf verstorben,
- 8 deutsche Soldaten des Zweiten Weltkrieges, während der Endkämpfe im April 1945 gefallen oderkurz danach im Ebstorfer Reservelazarett verstorben
- 1 Kind einer holländischen Zwangsarbeiterin, verstorben im März 1945
- 2 sowjetische Kriegsgefangene, 1941/42 verstorben
- 1 Holländerin, verstorben Ende April 1945 sowie
- 4 unbekannte Tote
In drei weiteren Gräbern in der Friedhofsfläche 3 deutsche Flüchtlingskinder, alle am 13. Mai 1945 in Altenebstorf verstorben.

Namentlich aufgeführt auf der gemeinschaftlichen Namenstafel sind allerdings nur die 16 deutschen Soldaten beider Weltkriege. Die beiden sowjetischen Kriegsgefangenen sowie die holländische Frau und das holländische Kind sind namentlich nicht aufgeführt, obwohl die Gräberliste Namen und Lebensdaten enthält. An sie und die 4 Unbekannten erinnert nur ein Stein mit der Inschrift Hier ruhen acht Kriegstote 1941 1945.

Fotos: Volker Fleig 2013

Bilder von Ebstorf, Ev.- luth. Friedhof

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.