KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Eime, Ev.-luth. Gemeindefriedhof
Auf der vorbildlich gepfegten Kriegsgräberstätte in Friedhofsmitte des alten Friedhofsteils links von der Kapelle ruhen insgesamt 18 Kriegstote beider Weltkriege.
- in einem geschlossenen Gräberfeld 6 deutsche Soldaten 1. Weltkrieg sowie 6 Soldaten des 2. Weltkrieges, gefallen in den Endkämpfen Anfang April 1945,
- 4 Jugendliche in Einzelgräbern vor der Einfassung, die am 25. April 1945 in einem liegengebliebenen deutschen Panzer spielten und durch eine explodierende Granate ums Leben kamen,
- 2 russische Kriegsgefangene des 1. Weltkrieges in einem Gemeinschaftsgrab links neben der Kriegsgräberstätte.
Fotos: Volker Fleig 2012
Bilder von Eime, Ev.-luth. Gemeindefriedhof
Karte der Kriegsgräberstätten
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Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.