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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Einbeck - Billerbeck, Städt. Ortsteilfriedhof

Auf diesem kleinen Friedhof ruhen in einem gepflegten Gräberfeld in der Nähe des Friedhofseinganges - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 23 Tote des Zweiten Weltkrieges:
mehrere deutsche Soldaten sowie zivile Bürger aus Billerbeck - Frauen, Männer und Kinder - , die fast alle bei dem alliierten Luftangriff auf die Bahnanlagen in Kreiensen am 22. Februar 1945 ihr Leben verloren.

Fotos: Volker Fleig 2013

Bilder von Einbeck - Billerbeck, Städt. Ortsteilfriedhof

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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.