KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Einbeck - Kreiensen, Städt. Friedhof
Auf diesem Friedhof ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 47 Tote beider Weltkriege und der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft.
Im Einzelnen:
- 10 deutsche Soldaten des Ersten Weltkrieges, in Lazaretten verstorben und überführt oder aus Kriegsgebieten überführt;
- 4 deutsche Soldaten des Zweiten Weltkrieges, in Lazaretten gestorben und überführt oder nach Kriegsende in Kreiensen verstorben;
- 3 deutsche Soldaten, 17 Einwohner aus Kreiensen sowie Reichsbahnpersonal - Frauen, Männer und Kinder, die bei dem schweren Luftangriff auf das Bahngelände am 22. Februar 1945 ums Leben kamen sowie
- 13 Zwangsarbeiter - 10 Sowjetbürger, 1 Pole, 2 Belgier -, die 1942, 1944 und bei dem Luftangriff am 22.02.1945 sterben mussten.
Fotos Volker Fleig 2013
Bilder von Einbeck - Kreiensen, Städt. Friedhof
Karte der Kriegsgräberstätten
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Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.