KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Eisenach
Der Hauptfriedhof in Eisenach wurde 1896 angelegt. Auf vier Gräberfeldern ruhen 1.850 Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft. 1995 wird ein Gräberfeld mit 200 deutschen Soldaten aus dem 1. und 2. Weltkrieg nach einem früheren Konzept wieder hergestellt. Auf einem weiteren Gräberfeld ruhen 360 Bombenopfer aus Eisenach. Dieser Teil wurde kurz nach dem Zweiten Weltkrieg angelegt. Auf der Anlage für sowjetische Soldaten und Zivilpersonen ruhen 1.223 Tote. Tote unterschiedlicher Nationalitäten ruhen auf dem vierten Gräberfeld.
Bilder von Eisenach
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Karte der Kriegsgräberstätten
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Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.