KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Elm, Ehrenfriedhof
Bereits im Winter 1944/45 wurden im Waldgebiet von Elm-Sprengen Soldaten von der Truppe bestattet, die im Frontabschnitt Saarlouis gefallen waren. Eine Aufzeichnung über Anzahl und genaue Identität dieser Toten lag nicht vor. Deshalb wurden nach dem Krieg diese Gräber zum Zweck der Identifizierung geöffnet. Die Wiedereinbettung erfolgte dann in Einzelgräbern. Die Anlage wurde durch Zubettungen erweitert, die aus dem Saargau und anderen Gemeinden vorgenommen wurden.
1957 hat sich der Volksbund in die Gestaltung dieser Kriegsgräberstätte eingeschaltet und dafür gesorgt, das die Gräber dauerhafte Grabzeichen erhalten. Später ist das Gräberfeld neu überarbeitet und mit Gruppenkreuzen versehen worden.
Bilder von Elm, Ehrenfriedhof
Wegbeschreibung
Der Zivilfriedhof liegt in der Amtsgemeinde 66793 Schwalbach/Saar, Ortsteil Elm-Sprengen in der Köllner Straße, entlang der L139.
Karte der Kriegsgräberstätten
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Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.