KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Erkelenz-Immerath
Das Schwesternheim des Hauses Nazareth in Immerath wurde Ende 1944 als Lazarett für die an der Rur-Front verwundeten Soldaten eingerichtet. Die hier verstorbenen wurden auf dem Schwesternfriedhof des Hauses beigesetzt. Andere Kriegstote, die auf nahegelegenen Friedhöfen bestattet waren, wurden nach dem Krieg auf diese Kriegsgräberanlage zugebettet.
Auf dieser Kriegsgräberstätte ruhen 166 deutsche Kriegstote des I. und II. Weltkrieges.
I. WK: 3
II. WK: 163
Bilder von Erkelenz-Immerath
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Karte der Kriegsgräberstätten
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Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.