KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Erkelenz - Lövenich
Die deutschen Soldaten, die an den schweren Verwundungen im Hauptverbandsplatz Lövenich verstorben sind oder als Tote aus dem Kampfgebiet geborgen wurden, sind auf den Gemeindefriedhöfen Katzem, Hetzerath und Granterath bestattet worden. Nach dem Krieg wurden sie auf die neben dem Friedhof der kath. Kirchengemeinde neu geschaffene Kriegsgräberstätte Lövenich überführt, um den Kriegstoten das dauernde Ruherecht zu sichern.
Bilder von Erkelenz - Lövenich
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Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.