KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Esens, Ev.- luth Friedhof
Auf diesem Friedhof ruhen in einer beeindruckend gestalteten, 1952 angelegten Kriegsgräberstätte links und rechts vom Mahnmal der im II. Weltkrieg gefallenen und Vermissten der Ev. Kirchengemeinde Esens am westlichen Friedhofsrand - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 128 Tote des Zweiten Weltkrieges.
Im Einzelnen:
- 63 Esenser Bürger - Frauen, Männer und viele Kinder - die am 27. September 1943 bei einem Bombenangriff amerikanischer Kampfflugzeuge ums Leben kamen;
- 29 weitere Kriegsopfer, Soldaten und Zivilpersonen, die später verstorben sind sowie rechts neben dem Mahnmal
- 35 sog. Volksdeutsche Umsiedler aus dem Baltikum und aus Russland, Flüchtlinge und Vertriebene aus den ehem. deutschen Ostgebieten, verstorben 1945/46 sowie in den hinteren Reihen Verstorbene ungarischer Herkunft aus dem Barackenlager Sterbur.
Hinweis: Auf der der Tafel Die Opfer von Krieg und Gewalt mahnen zum Frieden (Foto) finden Sie weitere Informationenzu den hier Ruhenden.
Fotos: Volker Fleig 2015.
Bilder von Esens, Ev.- luth Friedhof
Karte der Kriegsgräberstätten
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Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.