KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Essen-Kettwig-Waldfriedhof
Auf 39 Kriegsgräberstätten in den Stadtteilen ruhen 9.400 Kriegstote verschiedener Nationen: Soldaten beider Weltkriege, Bombenopfer, Ausländer und Opfer der Gewaltherrschaft. Eine davon ist die Kriegsgräberanlage im Stadtteil Kettwig auf dem Waldfriedhof. Die in den Kämpfen im Raum Kettwig getöteten Soldaten und Zivilisten wurden auf der Gedenkstätte für Gefallene des 1. Weltkrieges bestattet. Unter ihnen 20 Frauen und 25 Kinder. Auch Ausländer (u. a. 43 Russen) wurden hier beigesetzt.
Auf dieser Kriegsgräberstätte ruhen 161 Kriegstote des I. und II. Weltkrieges.
I. Weltkrieg: 39
II. Weltkrieg: 122
118 deutsche
43 ehem. sowjet.
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Karte der Kriegsgräberstätten
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Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.