KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Faßberg, Waldfriedhof
Auf der sehr gepflegten Kriegsgräberstätte im vorderen Teil des Waldfriedhofs ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 70 Tote des Zweiten Weltkrieges und der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft.
Im Einzelnen:
- 49 deutsche Soldaten
- 3 Zwangsarbeiter der ehem. Sowjetunion
- 1 deutsche zivile Bürgerin,
- 17 ungarische Soldaten,
die durch Unfälle und Krankheit, bei Luftangriffen auf den Fliegerhorst Faßberg und während der Kämpfe um den Fliegerhorst am 15./16. April 1945 ums Leben kamen oder später an ihren Verwundungen gestorben sind.
Fotos: Volker Fleig 2012
Weiterführende Informationen & Quellenhinweise
- zu den Kämpfen um den Fliegerhost Faßberg siehe Ulrich Saft: "Krieg in der Heimat - Das bittere Ende zwischen Weser und Elbe", Walsrode 1988, S. 230 ff.
- zur Geschichte des Fliegerhorstes siehe
- in www.geschichtsspuren.de die Seiten:
* Raketenversuchsanstalt Trauen
- www.cellesche-zeitung.de/S4123020/Friedhof-Fassberg-Waldidylle-und-lebendiges-Gedenken
Bilder von Faßberg, Waldfriedhof
Karte der Kriegsgräberstätten
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Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.