KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Frankenberg/Eder, Stadtfdh.
Auf dem Friedhof von Frankenberg/Eder befinden sich 2 Kriegsgräberstätten. Zum Einen des I. WK und zum Anderen des II. WK.
Auf der Friedhofsfläche des I. WK befindet sich eine kleine Kriegsgräberstätte für Gefallene des 1. Weltkriegs.
Auf der Friedhofsfläche des II. WK befindet sich eine Kriegsgräberstätte für 131 Personen, die während des 2. Weltkrieges ums Leben kamen. Hier ruhen Zwangsarbeiter, Kriegsgefangene, Bombenopfer und Soldaten Seite an Seite.
Bilder von Frankenberg/Eder, Stadtfdh.
Karte der Kriegsgräberstätten
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Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.