KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Frechen-Königsdorf
Auf dem Friedhof in Großkönigsdorf gibt es drei Gräberfelder mit Toten aus beiden Weltkriegen.
Gräber von sieben deutschen Soldaten des Zweiten Weltkrieges, darunter ein 18-jähriger Pionier, sowie das Grab eines Verstorbenen aus dem Ersten Weltkrieg.
Gräber von acht zivilen Opfern des Zweiten Weltkrieges. Darunter befinden sich vier 14/15-jährige Schüler und Lehrlinge, die nach dem Abschuss eines amerikanischen Bombers bzw. nach dem Einmarsch der Amerikaner ums Leben gekommen sind.
Gräberstätte für elf sowjetische Tote: acht namentlich bekannte Kriegsgefangene, zwei unbekannte Zwangsarbeiterinnen und ein unbekannter Zwangsarbeiter. Über das Schicksal der bekannten Toten geben Gräberlisten der Gemeinde Lövenich und Personalkarten des Stalag I (Stammlager) VI G Bonn-Duisdorf, aus dem die Kriegsgefangenen kamen, Auskunft. Sieben der acht Toten waren zwischen 20 und 22 Jahre, einer 40 Jahre alt. Drei Gefangene sind auf der Flucht erschossen worden, die anderen auf Grund der unmenschlichen Lebensbedingungen verstorben.
Quellen: Helmut Weingarten, Königsdorf, 1989, "Chronik einer schreckensreichen Zeit; Walter Meyer " Das Ehrenmal von Kleinkönigsdorf in Pulheimer Beiträge zur Geschichte Band 25, 2001; Paul Stelkens "Vergessene sowjetische Kriegsgräber in Frechen-Königsdorf? in Pulheimer Beiträge zur Geschichte, Band 35, 2010
Mit freundlicher Unterstützung
Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge
Landesgeschäftsstelle NRW
Alfredstr. 213
45131 Essen
Stadt Frechen
Der Bürgermeister
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Karte der Kriegsgräberstätten
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Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.