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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Fredenbeck - Helmste, Ev.- luth. Friedhof

Auf diesem Friedhof ruhen in einer gepflegten kleinen Anlage in der rechten hinteren Friedhofsecke - nach den uns vorliegenden Informationen - 7 Tote des Zweiten Weltkrieges und der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft. Es handelt sich um

- 7 sowjetische Kriegsgefangene des Gefangenenlagers Sandbostel, die zu Forstarbeiten im Forstdorf Rüstje bei Helmste als Arbeitskommandos abgestellt waren. Sie alle starben im Dezember 1941 an Krankheiten, Unterernährung und schwerer körperlicher Arbeit.

Der Grabstein nennt keine Namen und Daten, nur das sie 1941 im Außenlager Rüstje gestorben sind, obwohl diese in der uns vorliegenden Gräberliste von 1970 genau aufgeführt und daher bekannt sind!

Fotos: Volker Fleig 2014

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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.