KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Fredenbeck - Kl. Fredenbeck, Friedhof
Auf diesem Friedhof ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - Tote des Zweiten Weltkrieges und der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft:
- 2 deutsche Soldaten
- nicht mehr vorhandene Gräber von 17 im sog. Ausländerkinderheim Kl. Fredenbeck 1944/45 an Vernachlässigung verstorbenen Kindern polnischer Zwangsarbeiterinnen.
Ein Gedenkstein erinnert an sie.
Fotos: Michael Quelle, 2014
Weiterführende Informationen zu Schicksal der Kinder von Zwangsarbeiterinnen
siehe:
Bilder von Fredenbeck - Kl. Fredenbeck, Friedhof
Karte der Kriegsgräberstätten
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Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.