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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Freden/Leine, Ev.- luth. Friedhof St. Laurentius

Auf diesem Friedhof ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 6 Tote des Zweiten Weltkrieges:
- 5 Fredener Bürger, Frauen, Männer und 1 Schüler, die am 20. Februar 1944 durch einen Luftangriff auf Klein Freden ums Leben kamen sowie
- 1 deutscher Soldat, der 1945 in Hannover verstarb und auf diesen Friedhof überführt wurde.
Die Gräber liegen verstreut in der Friedhofsfläche und sind sehr schwer zu finden.

Bilder von Freden/Leine, Ev.- luth. Friedhof St. Laurentius

Von diesem Friedhof ist noch kein Bildmaterial vorhanden.

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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.