KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Friedeburg - Bentstreek, Ausländerfriedhof
Auf diesem Friedhof ruhen in einer einfachen aber gepflegten Reihengrabanlage im vorderen linken Teil - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 28 Tote des Zweiten Weltkrieges und der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft.
Im Einzelnen:
- 5 polnische ZwangsarbeiterInnen
- 1 polnischer Kriegsgefangener
- 1 Soldat der 1. Polnischen Panzerdivision, verstorben am 14. Mai 1945 sowie
- 19 polnische Kinder und Jugendliche, davon 17 Kleinkinder.
Bis auf den polnischen Soldaten der 1. PzDiv starben alle vermutlich in Friedeburger Lagern in den Jahren 1942 - 1945.
Ob es hier auch ein sog. Ausländerkinderheim oder eine Ausländer-Entbindungsstion gab, ist nicht feststellbar aber zu vermuten, weil die Sterberate der Säuglinge und Kleinkinder 1944/45 erschreckend hoch ist.
Fotos: Volker Fleig 2015
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Karte der Kriegsgräberstätten
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Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.