KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Friedeburg - Reepsholt, Neuer Ev.- luth. Friedhof
Auf diesem Friedhof ruhen in einer Reihengrabanlage rechts im Zuge des Hauptweges zur Kapelle - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 11 Tote des Ersten Weltkrieges.
Es sind deutsche Soldaten, die im Zeitraum 1917 - 1921 im deutschen Lazaretten oder in Gefangenschaft verstorben sind und nach hier überführt wurden.
Des weiteren befindet sich links vor der Kapelle ein weiteres Gemeinschaftsgrab mit 8 deutschen Toten, die bei einem Unglück am 28. Februar 1941 ums Leben kamen. Diese Toten sind nicht in der Gräberliste verzeichnet.
Fotos: Volker Fleig 2014
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Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.