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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Fuchsstadt

An der Hundsfelder Straße sind 273 Angehörige ost- und südosteuropäischer Völker begraben, im Friedhof am Felschen liegen 3.031 in Kriegsgefangenschaft gestorbene sowjetische Staatsbürger. Der Friedhof an der Hundsfelder Straße ist der älteste von beiden, er wurde schon während des 1. Weltkrieges angelegt, um die in dem Gefangenenlager auf dem Truppenübungsplatz Hammelburg gestorbenen Russen und Serben aufzunehmen.

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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.