KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Fürstenau, Neuer Friedhof
Auf diesem Friedhof ruhen - nach uns vorliegenden Informationen - 241 Kriegstote beider Weltkriege in zwei Gräberfeldern links und rechts vom Haupteingang.Im einzelnen:
- 19 deutsche Soldaten des Ersten Weltkrieges, davon 2 Unbekannte,
- mindestens 151 Wehrmachtssoldaten und Angehörige des Wehrmachtsgefolges, die überwiegende Anzahl gefallen während der Kämpfe im Raum um Fürstenau mit Britisch/Polnischen Verbänden im Zeitraum 8. - 10. April 1945,
- 71 Personen, deren Status sich nicht erschließt, die meisten vermutlich Zivilpersonen/Flüchtlinge, einige Frauen und Unbekannte.
Fotos: Volker Fleig 2014
Bilder von Fürstenau, Neuer Friedhof
Karte der Kriegsgräberstätten
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Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.