KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Garbsen - Osterwald, Ev. Friedhof Robert-Koch-Str.
Auf diesem Friedhof ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 12 Kriegsopfer:
- 6 Kriegsgefangene des 1. Weltkrieges
- 2 Zwangsarbeiterinnen
- 1 Soldat in einem Einzelgrab sowie
- 4 Zivilpersonen, die bei einem Bombenangriff im März 1945 ums Leben kamen.
Fotos: Volker Fleig 2011
Weiterführende Informationen zu den hier Ruhenden finden Sie:
- auf der vom Volksbund 2011 aufgestellten Geschichts- & Erinnerungstafel sowie einer Pulttafel
sowie in der
Bilder von Garbsen - Osterwald, Ev. Friedhof Robert-Koch-Str.
Karte der Kriegsgräberstätten
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Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.