Deutsch

KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Gardelegen, Gefangenenfriedhof

Bereits im August 1914 richtete das IV. Armeekorps Magdeburg der Reichswehr in der Nähe von Gardelegen an der Chaussee nach Magdeburg ein Gefangenenlager für ca. 10.000 Personen ein. Während die ersten Verstorbenen des Lagers noch auf dem städtischen Friedhof (Friedhof Gardelegen, Bismarcker Str.) begraben wurden, wurde am 31. Dez. 1914 mit dem Russen Nicolas Zacharewitsch der neu eingerichtete Gefangenenfriedhof in Gadelegen-Zienau erstmals belegt. Bis zur Auflösung des Gefangenenlagers wurden auf diesem Friedhof insgesamt 425 (?) Personen beigesetzt (vor allem Russen, aber auch Franzosen, Belgier, Polen, Engländer,?). Die sterblichen Überreste der Franzosen und Belgier (207(?) Personen) wurden 1926 in ihre Heimat überführt.

Demgegenüber wurden zu dieser Zeit 19 russische Opfer des Kriegsgefangenenlagers, die zunächst auf dem städtischen Friedhof beigesetzt worden waren, auf den Gefangenenfriedhof umgebettet.
Bereits 1916 schufen der französische Bildhauer K. E. Poisier und der Architekt L. de Turny ein Ehrenmal. Die deutsche Übersetzung der französischen Inschrift lautete: "Unseren Kameraden, die ihre Pflicht getan haben. Sie sind tot, allein, weit von ihrem gütigen Vaterland. Aber unter dem Stein hier ruhen ihre Körper. Ihr Geist wacht und betet dort." Noch 1918 errichteten die polnischen Gefangenen eine Gedenkkapelle für ihre verstorbenen Kameraden, in der sie Tafeln mit den Namen der Verstorbenen anbrachten.
Im Jahre 1935 waren noch 219 Gräber auf dem Gefangenenfriedhof nachweisbar. Bis 1945 wurde die Anlage gepflegt, vermutlich wurde sie sogar während des 2. Weltkrieges für Beisetzungen genutzt. Die sterblichen Überreste der Opfer des 2. Weltkrieges wurden jedoch nach dem Ende des Krieges umgebettet bzw. in ihre Heimat überführt.
Während der DDR-Zeit verfiel die Anlage und geriet anschließend in Vergessenheit. Erst Anfang 2013 wurden im Wald bei Zienau Reste des Ehrenmals gefunden.

Bilder von Gardelegen, Gefangenenfriedhof

Von diesem Friedhof ist noch kein Bildmaterial vorhanden.

Karte der Kriegsgräberstätten


Auf der Karte anzeigen

Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.