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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Geilenkirchen-Kriegsgräberstätte

Neben dem Friedhof der katholischen Pfarrgemeinde St. Marien wurden die im Winter 1944/45 bei den Kämpfen um die deutsche Reichsgrenze gefallenen deutschen Soldaten auf einer besonderen Gräberstätte zusammengebettet. Die Einweihung war am 05.05.1957.

Auf dieser Kriegsgräberstätte ruhen 181 deutsche Kriegstote.

Bilder von Geilenkirchen-Kriegsgräberstätte

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.