Deutsch

KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Georgsmarienhütte, Ev. - luth. Friedhof

Auf diesem Friedhof ruhen in 2 geschlossenen Anlagen - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt die sterblichen Überreste von 71 Opfern beider Weltkriege:
- im Gräberfeld 1 am rückwärtigen Rand links vom Hauptweg 20 russische Kriegsgefangene und 11 deutsche Soldaten des Ersten Weltkrieges;
- im Gräberfeld 2 im unteren Teil links in der Nähe des Haupteingangs 40 deutsche Soldaten und Zivilpersonen, die im Verlauf des Zweiten Weltkrieges ums Leben kamen.

Fotos: Volker Fleig 2012

Bilder von Georgsmarienhütte, Ev. - luth. Friedhof

Karte der Kriegsgräberstätten


Auf der Karte anzeigen

Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.