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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Gerdau, Ev.- luth. Friedhof

Auf diesem Friedhof ruhen in einem gepflegten Gräberfeld rechts vom Eingang sowie in 4 weiteren Gräbern ca. 50 m dahinter - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 22 Tote des Zweiten Weltkrieges und der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft.Im Einzelnen:
- 17 deutsche Soldaten und 1 Zivilperson, von ihnen fielen 14 während der Kämpfe im Raum Gerdau am 17. 4. 1945.
- in den 4 Einzelgräbern 3 Zwangsarbeiter aus dem ehem. Jugoslawien sowie 1 deutscher Soldat. Auch sie kamen während der Kampfhandlungen am 17. 4. 1945 ums Leben.

Fotos: Volker Fleig 2013

Bilder von Gerdau, Ev.- luth. Friedhof

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.